Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-21, I-24 U 56/08

I-24 U 56/08Obergericht21.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 56/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-21

Aktenzeichen: I-24 U 56/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0421.I24U56.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Februar 2008 verkündete Ur-teil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verur-teilt, an den Kläger 3.361,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Februar 2006 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger zu 77% und der Be-klagten zu 23% auferlegt; die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Be-klagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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