I-24 U 56/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-21, I-24 U 56/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-21, I-24 U 56/08
I-24 U 56/08Obergericht21.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 56/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-21
Aktenzeichen: I-24 U 56/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0421.I24U56.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 21. Februar 2008 verkündete Ur-teil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verur-teilt, an den Kläger 3.361,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Februar 2006 zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden dem Kläger zu 77% und der Be-klagten zu 23% auferlegt; die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Be-klagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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