Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-21, I-24 U 27/08

I-24 U 27/08Obergericht21.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 27/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-21

Aktenzeichen: I-24 U 27/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0421.I24U27.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08. Oktober 2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -Einzelrichter- wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, die Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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