I-24 U 160/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-21, I-24 U 160/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-21, I-24 U 160/08
I-24 U 160/08Obergericht21.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 160/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-21
Aktenzeichen: I-24 U 160/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0421.I24U160.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juli 2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und ins-gesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin wird unter Abweisung der weitergehenden Widerklage verurteilt, an die Beklagte 579,89 EUR zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 85% und die Be-klagte zu 15%; die Kosten des zweiten Rechtszuges werden der Klägerin auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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