Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-20, I-24 W 21/09

I-24 W 21/09Obergericht20.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 21/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-20

Aktenzeichen: I-24 W 21/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0420.I24W21.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 13. November 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf EUR 10.000,-- festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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