I-10 W 19/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-16, I-10 W 19/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-16, I-10 W 19/09
I-10 W 19/09Obergericht16.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 19/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-16
Aktenzeichen: I-10 W 19/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0416.I10W19.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf - Rechtspflegerin – vom 28.10.2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düssel-dorf vom 11.06.2008 sind von dem Kläger EUR 1826,65 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17.06.2008 an den Beklagten zu erstatten. Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
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