I-4 U 39/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-07, I-4 U 39/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-07, I-4 U 39/08
I-4 U 39/08Obergericht07.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 39/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-07
Aktenzeichen: I-4 U 39/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0407.I4U39.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 2. Dezember 2008 wird aufrechterhal-ten mit der berichtigenden Maßgabe, dass die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 11.01.2008 (1 O 251/07) zurückgewiesen wird.
Auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betra-ges abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in selbiger Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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