I-18 U 150/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-01, I-18 U 150/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-01, I-18 U 150/08
I-18 U 150/08Obergericht01.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 150/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-01
Aktenzeichen: I-18 U 150/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0401.I18U150.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Mai 2008
verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts
K. (1 O 242/07) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung
Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihnen zu voll-
streckenden Betrages leisten.
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