I-26 W 5/08 (AktE)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-31, I-26 W 5/08 (AktE)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-31, I-26 W 5/08 (AktE)
I-26 W 5/08 (AktE)Obergericht31.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 5/08 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-31
Aktenzeichen: I-26 W 5/08 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0331.I26W5.08AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerden der Antragstellerinnen zu 2) und 12) gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 17. Januar 2008 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerinnen zu 2) und 12) vorab ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen; die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre haben die An-tragsgegnerinnen zu tragen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festge-setzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.