Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-31, I-26 W 5/08 (AktE)

I-26 W 5/08 (AktE)Obergericht31.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 5/08 (AktE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-31

Aktenzeichen: I-26 W 5/08 (AktE)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0331.I26W5.08AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerinnen zu 2) und 12) gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 17. Januar 2008 werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Antragstellerinnen zu 2) und 12) vorab ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen; die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre haben die An-tragsgegnerinnen zu tragen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festge-setzt.

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