I-1 W 13/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-27, I-1 W 13/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-27, I-1 W 13/09
I-1 W 13/09Obergericht27.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 W 13/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-27
Aktenzeichen: I-1 W 13/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0327.I1W13.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung
ihres weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 14. Januar 2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Antragstellerin wird für ihre beabsichtigte Klage insoweit ratenfreie Pro-zesskostenhilfe bewilligt, als sie beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld nebst Zinsen zu zahlen.
Ihr wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte im ersten Rechtszug Rechtsanwalt G. in B. beigeordnet.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten wer-den nicht erstattet.
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