I-2 U 6/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-26, I-2 U 6/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-26, I-2 U 6/08
I-2 U 6/08Obergericht26.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 6/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-26
Aktenzeichen: I-2 U 6/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0326.I2U6.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Dezember 2007 verkündete Teilurteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.
Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 10.000,-- EUR festgesetzt.
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