I-2 U 41/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-26, I-2 U 41/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-26, I-2 U 41/08
I-2 U 41/08Obergericht26.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 41/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-26
Aktenzeichen: I-2 U 41/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0326.I2U41.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Restitutionsklagen werden abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.
III. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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