Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-25, III-4 Ws 62/09

III-4 Ws 62/09Obergericht25.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 62/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-25

Aktenzeichen: III-4 Ws 62/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0325.III4WS62.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4.Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die darin ent-haltene Beschränkung der Vergütung der Pflichtverteidigerin auf die Kosten eines in K. ortsansässigen Rechtsanwaltes entfällt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Beschwerdeführerin in diesem erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.

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