III-4 Ws 62/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-25, III-4 Ws 62/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-25, III-4 Ws 62/09
III-4 Ws 62/09Obergericht25.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 62/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-25
Aktenzeichen: III-4 Ws 62/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0325.III4WS62.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4.Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die darin ent-haltene Beschränkung der Vergütung der Pflichtverteidigerin auf die Kosten eines in K. ortsansässigen Rechtsanwaltes entfällt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Beschwerdeführerin in diesem erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.
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