I-22 U 168/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-20, I-22 U 168/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-20, I-22 U 168/08
I-22 U 168/08Obergericht20.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 168/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-20
Aktenzeichen: I-22 U 168/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0320.I22U168.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 26. August 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld - Einzelrichter – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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