VII-Verg 8/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-19, VII-Verg 8/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-19, VII-Verg 8/09
VII-Verg 8/09Obergericht19.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 8/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-19
Aktenzeichen: VII-Verg 8/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0319.VII.VERG8.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12. Februar 2009 (1 VK - 189/08) wird abgelehnt.
Der Senatsbeschluss vom 12. März 2009 (VII-Verg 8/09) ist gegen-standslos.
Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Senat bis zum 6. April 2009 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Senat eine etwaige Zuschlagserteilung unter Beifügung eines geeigneten Nachweises unverzüglich bekannt zu geben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.