Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-18, I-15 U 48/08

I-15 U 48/08Obergericht18.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 48/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-18

Aktenzeichen: I-15 U 48/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0318.I15U48.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Februar 2008 verkündete Ur-teils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvoll-streckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Berufungswert: 22.000 €

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