II-8 WF 210/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-12, II-8 WF 210/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-12, II-8 WF 210/08
II-8 WF 210/08Obergericht12.03.2009
Regest
Zur Bewertung von Einkünften eines unterhaltspflichtigen Rentenbeziehers im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (§§ 114 ZPO, 1578 BGB).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 WF 210/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-12
Aktenzeichen: II-8 WF 210/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0312.II8WF210.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Leitsätze
Zur Bewertung von Einkünften eines unterhaltspflichtigen Rentenbeziehers im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (§§ 114 ZPO, 1578 BGB).
Tenor
wird auf die Beschwerde der Beklagten unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels der Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 11.11.2008 teilweise abgeändert;
der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin G. in M. ratenfreie Pro-zesskostenhilfe bewilligt, soweit sie sich mit ihrem Klageabweisungsantrag ge-gen die Abänderungsklage des Klägers betreffend einen monatlichen Unterhalts-betrag von 200 € seit dem 01.07.2008 wendet.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf ½ ermäßigt.
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