I-3 Wx 60/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-12, I-3 Wx 60/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-12, I-3 Wx 60/08
I-3 Wx 60/08Obergericht12.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 60/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-12
Aktenzeichen: I-3 Wx 60/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0312.I3WX60.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weite-
ren Beschwerde und hat den übrigen Beteiligten die ihnen im dritten Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstat-ten.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,- Euro.
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