Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-12, I-3 Wx 60/08

I-3 Wx 60/08Obergericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 60/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: I-3 Wx 60/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0312.I3WX60.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weite-

ren Beschwerde und hat den übrigen Beteiligten die ihnen im dritten Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstat-ten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,- Euro.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.