Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-12, I-2 U 76/06

I-2 U 76/06Obergericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 76/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: I-2 U 76/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0312.I2U76.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Juni 2006 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 200.000,-- Euro festgesetzt.

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