Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-12, I-2 U 72/06

I-2 U 72/06Obergericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 72/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: I-2 U 72/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0312.I2U72.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30. Mai 2006 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leiste.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000,-- € festgesetzt.

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