Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-09, III-5 Ss 7/09 - 21/09 I

III-5 Ss 7/09 - 21/09 IObergericht09.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-5 Ss 7/09 - 21/09 I — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-09

Aktenzeichen: III-5 Ss 7/09 - 21/09 I

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0309.III5SS7.09.21.09I.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

  1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düssel-dorf vom 13. Dezember 2007

a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des Hausfriedensbruchs in 35 Fällen schuldig ist,

b) im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu getroffenen Feststellungen auf-gehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abtei-lung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

  1. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verwor-fen.

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