I-22 U 171/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-06, I-22 U 171/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-06, I-22 U 171/08
I-22 U 171/08Obergericht06.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 171/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-06
Aktenzeichen: I-22 U 171/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0306.I22U171.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. August 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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