Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-06, I-22 U 171/08

I-22 U 171/08Obergericht06.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 171/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-06

Aktenzeichen: I-22 U 171/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0306.I22U171.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. August 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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