VII-Verg 67/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-04, VII-Verg 67/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-04, VII-Verg 67/08
VII-Verg 67/08Obergericht04.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 67/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-04
Aktenzeichen: VII-Verg 67/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0304.VII.VERG67.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabe-kammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31. Oktober 2008 (VK-22/2008-B) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Senatsbeschluss vom 12. Januar 2009 wird verworfen. Weitergehende Akteneinsicht wird nicht gewährt.
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