I-10 W 140/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-09, I-10 W 140/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-12-09, I-10 W 140/08
I-10 W 140/08Obergericht09.12.2008
Regest
KostO §§ 30, 131 Abs. 1, 156 Abs. 4, Zur Bemessung des Geschäftswertes für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und des Eigentumswechsels mit 30 % des Kaufpreises in einem „Standardfall“.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 140/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-09
Aktenzeichen: I-10 W 140/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1209.I10W140.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
KostO §§ 30, 131 Abs. 1, 156 Abs. 4,
Zur Bemessung des Geschäftswertes für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und des Eigentumswechsels mit 30 % des Kaufpreises in einem „Standardfall“.
Tenor
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.09.2008 wird kostenfällig zurückgewiesen.
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