VII-Verg 35/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-29, VII-Verg 35/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-29, VII-Verg 35/08
VII-Verg 35/08Obergericht29.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 35/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-29
Aktenzeichen: VII-Verg 35/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1029.VII.VERG35.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin zu 1 und der Beigeladenen (Antragsgegnerin zu 2) wird unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde des Antragstellers der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 6. Mai 2008 (VK 4/08) aufgehoben und wird der Nachprüfungsantrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer, die der An-tragsgegnerin und der Beigeladenen in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragsgegnerin und die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig.
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