4 U 163/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-29, 4 U 163/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-29, 4 U 163/05
4 U 163/05Obergericht29.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 163/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-29
Aktenzeichen: 4 U 163/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1029.4U163.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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