Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-23, I-13 U 60/08

I-13 U 60/08Obergericht23.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-13 U 60/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-23

Aktenzeichen: I-13 U 60/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1023.I13U60.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 17.04.2008 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48.067,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11.10.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 90 % und der Kläger zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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