I-13 U 60/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-23, I-13 U 60/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-23, I-13 U 60/08
I-13 U 60/08Obergericht23.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-13 U 60/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-23
Aktenzeichen: I-13 U 60/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1023.I13U60.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 17.04.2008 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48.067,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11.10.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 90 % und der Kläger zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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