I-18 U 99/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-22, I-18 U 99/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-22, I-18 U 99/08
I-18 U 99/08Obergericht22.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 99/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-22
Aktenzeichen: I-18 U 99/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1022.I18U99.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 20.02.2008 - 25 O 445/06 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Ne-beninterventionen verursachten Kosten werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers und dessen Streithelfer gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger bzw. dessen Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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