Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-21, I-20 U 154/08

I-20 U 154/08Obergericht21.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 154/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-21

Aktenzeichen: I-20 U 154/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1021.I20U154.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 14. Mai 2008 verkün-dete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düs-seldorf geändert und wie folgt neu gefasst:

Die durch Beschluss vom 17. März 2008 erlassene einstweilige Verfü-gung des Vorsitzenden der 4. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Düsseldorf wird mit der Maßgabe bestätigt, dass sich das ausge-sprochene Verbot auf das Gebiet der Europäischen Union erstreckt und dass sich die genannte Ein- und Ausfuhr ebenfalls auf das Gebiet der Europäischen Union, nicht dasjenige der Bundesrepublik Deutschland, bezieht.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens ein-schließlich des Berufungsverfahrens.

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