I-12 U 28/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-16, I-12 U 28/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-16, I-12 U 28/02
I-12 U 28/02Obergericht16.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 28/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-16
Aktenzeichen: I-12 U 28/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1016.I12U28.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Januar 2002 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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