I-24 U 7/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-14, I-24 U 7/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-14, I-24 U 7/08
I-24 U 7/08Obergericht14.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 7/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-14
Aktenzeichen: I-24 U 7/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1014.I24U7.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurück-zuweisen. Der Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.
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Der für den 28.10.2008 vorgesehene Verhandlungster-min entfällt.
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Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrück-nahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich privilegiert ist.
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