I-24 U 45/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-14, I-24 U 45/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-14, I-24 U 45/07
I-24 U 45/07Obergericht14.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 45/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-14
Aktenzeichen: I-24 U 45/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1014.I24U45.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Januar 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg -Einzelrichter- teilweise abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, die Gegenseite leistet vor-her Sicherheit in gleicher Höhe.
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