I-10 W 92/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-14, I-10 W 92/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-14, I-10 W 92/08
I-10 W 92/08Obergericht14.10.2008
Regest
ZPO §§ 91 ff., 99 Zur Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung mit der sofortigen Be-schwerde, wenn das Gericht irrtümlich ein Prozessrechtsverhältnis zwi-schen den im Urteilsrubrum als Kläger und Beklagten aufgeführten Parteien angenommen hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 92/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-14
Aktenzeichen: I-10 W 92/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1014.I10W92.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
ZPO §§ 91 ff., 99
Zur Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung mit der sofortigen Be-schwerde, wenn das Gericht irrtümlich ein Prozessrechtsverhältnis zwi-schen den im Urteilsrubrum als Kläger und Beklagten aufgeführten Parteien angenommen hat.
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird das im schriftlichen Verfahren am 10.07.2008 verkündete und der Beschwerdeführerin am 17.07.2008 zugestellte Ur-teil des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichterin – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
- Das Versäumnisurteil vom 03. April 2008 wird aufgehoben.
Die Gerichtskosten werden niedergeschlagen. Außergerichtliche Kosten sind nicht
zu erstatten.
- Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden niedergeschlagen. Eine
Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens ist
nicht veranlasst.
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