II-7 WF 176/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-13, II-7 WF 176/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-13, II-7 WF 176/08
II-7 WF 176/08Obergericht13.10.2008
Regest
Die Erfolgsaussichten eines Ehescheidungsantrages dürfen nicht im Hinblick auf einen (begründeten) Widerspruch des anderen Ehegatten nach Türki-schem Recht verneint werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 WF 176/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-13
Aktenzeichen: II-7 WF 176/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1013.II7WF176.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Normen: Normen. § 114 ZPO; Art. 166 Abs. 2, 4 Türkisches Zivilgesetzbuch
Leitsätze
Die Erfolgsaussichten eines Ehescheidungsantrages dürfen nicht im Hinblick auf einen (begründeten) Widerspruch des anderen Ehegatten nach Türki-schem Recht verneint werden.
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 10.03.2008 aufgehoben und dem Antragsteller Prozesskosten-hilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K., H. bewilligt. Die Beiordnung er-folgt zu den Bedingungen eines in dem Bezirk des Prozessgerichts niederge-lassenen Rechtsanwaltes.
Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet (§127 Abs. 4 ZPO).
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