Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-13, II-7 WF 176/08

II-7 WF 176/08Obergericht13.10.2008

Regest

Die Erfolgsaussichten eines Ehescheidungsantrages dürfen nicht im Hinblick auf einen (begründeten) Widerspruch des anderen Ehegatten nach Türki-schem Recht verneint werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 WF 176/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-10-13

Aktenzeichen: II-7 WF 176/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1013.II7WF176.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Normen: Normen. § 114 ZPO; Art. 166 Abs. 2, 4 Türkisches Zivilgesetzbuch

Leitsätze

Die Erfolgsaussichten eines Ehescheidungsantrages dürfen nicht im Hinblick auf einen (begründeten) Widerspruch des anderen Ehegatten nach Türki-schem Recht verneint werden.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Erkelenz vom 10.03.2008 aufgehoben und dem Antragsteller Prozesskosten-hilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K., H. bewilligt. Die Beiordnung er-folgt zu den Bedingungen eines in dem Bezirk des Prozessgerichts niederge-lassenen Rechtsanwaltes.

Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet (§127 Abs. 4 ZPO).

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