Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-02, I-7 U 82/07

I-7 U 82/07Obergericht02.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 82/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-02

Aktenzeichen: I-7 U 82/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1002.I7U82.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. März 2007 verkündete Grundur-teil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.