Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-02, I-2 U 113/07

I-2 U 113/07Obergericht02.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 113/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-02

Aktenzeichen: I-2 U 113/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1002.I2U113.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Oktober 2007 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert; die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 250.000,-- Euro.

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