VI-U (Kart) 4/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, VI-U (Kart) 4/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, VI-U (Kart) 4/08
VI-U (Kart) 4/08Obergericht01.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 4/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-01
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 4/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1001.VI.U.KART4.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtmittels das am 27. Februar 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.689,51 € nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Dezember 2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger und die Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstrecken-den Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuld-ner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 29.943,57 € festgesetzt; die Beschwer der Beklagten beträgt bis 6.000 €, diejenige des Klägers über-steigt 20.000 €.
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