VI-U (Kart) 3/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, VI-U (Kart) 3/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, VI-U (Kart) 3/08
VI-U (Kart) 3/08Obergericht01.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 3/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-01
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 3/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1001.VI.U.KART3.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtmittels das am 27. Februar 2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und ins-gesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.207,22 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 95 % und die Be-klagte zu 5 %. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 98 % und der Beklagten zu 2 % auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin und die Beklagte können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Wert des Berufungsverfahrens: 65.401,15 €.
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