I-4 W 49/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, I-4 W 49/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, I-4 W 49/08
I-4 W 49/08Obergericht01.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 W 49/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-01
Aktenzeichen: I-4 W 49/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1001.I4W49.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
I.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Prozesskos-tenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 15. August 2008 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Außergerichtliche Aufwendungen werden nicht erstattet.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 28.024,12 festgesetzt.
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