Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, I-4 W 49/08

I-4 W 49/08Obergericht01.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 W 49/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-10-01

Aktenzeichen: I-4 W 49/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1001.I4W49.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Prozesskos-tenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 15. August 2008 wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Außergerichtliche Aufwendungen werden nicht erstattet.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 28.024,12 festgesetzt.

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