Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-10-01, I-18 U 47/08

I-18 U 47/08Obergericht01.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 47/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-01

Aktenzeichen: I-18 U 47/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1001.I18U47.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Krefeld vom 11.12.2007 - 12 O 3/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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