I-18 U 213/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-24, I-18 U 213/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-24, I-18 U 213/07
I-18 U 213/07Obergericht24.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 213/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-24
Aktenzeichen: I-18 U 213/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0924.I18U213.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Wuppertal vom 23.11.2007 - 2 O 52/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges leistet.
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