Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-23, I-5 W 46/08

I-5 W 46/08Obergericht23.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 46/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-23

Aktenzeichen: I-5 W 46/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0923.I5W46.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Untätigkeitsbeschwerde der Verfügungsklägerin vom 02.09.2008 wird der Vorsitzende der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf angewiesen, unverzüglich die Zustellung der Antragsschrift der Verfügungsklägerin vom 11.07.2008 nebst Anlagen an die Verfügungsbeklagte zu veranlassen.

Im Übrigen wird das Rechtsmittel verworfen.

Die im Beschwerdeverfahren angefallenen Gerichtskosten werden nicht erhoben. Von den im Beschwerdeverfahren angefallenen außergericht-lichen Kosten tragen die Verfügungsklägerin 80 % und die Verfügungs-beklagte 20 %.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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