I-3 Wx 272/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-23, I-3 Wx 272/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-23, I-3 Wx 272/07
I-3 Wx 272/07Obergericht23.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 272/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-23
Aktenzeichen: I-3 Wx 272/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0923.I3WX272.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung und der Beschluss des Amtsgerichts vom 9. Mai 2006 werden geändert.
Die auf der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 29. September 2005 zu TOP 2 gefassten Beschlüsse – Erstellung eines Sachverständigengutachtens, Vorgehen gegen die Firma S., Vorgehen gegen Frau G.– werden für ungültig erklärt.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens – aller drei Rechtszüge – werden den Beteiligten zu 3. auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Geschäftswert: 5.000 €.
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