Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-23, I-20 U 144/07

I-20 U 144/07Obergericht23.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 144/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-23

Aktenzeichen: I-20 U 144/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0923.I20U144.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve vom 10.08.2007 abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern zu je 1/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jeder Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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