I-22 U 52/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-19, I-22 U 52/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-19, I-22 U 52/08
I-22 U 52/08Obergericht19.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 52/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-19
Aktenzeichen: I-22 U 52/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0919.I22U52.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Januar 2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen sowie unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 93.760,21 € nebst 4 % Zinsen seit dem 19.12.2000 zu zahlen. Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger zu 12 %, die Beklagte trägt sie zu 88 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 3 %, die Beklagte trägt sie zu 97 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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