Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-18, I-24 U 157/07

I-24 U 157/07Obergericht18.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 157/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-18

Aktenzeichen: I-24 U 157/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0918.I24U157.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 25. Juli 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verur-teilt, an den Kläger 24.486,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. November 2006 zu zahlen.

Die Kosten beider Rechtszüge werden dem Kläger zu 8%, dem Beklagten zu 92% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, die Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

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