I-9 U 75/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-15, I-9 U 75/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-15, I-9 U 75/08
I-9 U 75/08Obergericht15.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 75/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-15
Aktenzeichen: I-9 U 75/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0915.I9U75.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 1. gegen das am 29. Februar 2008 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (15 O 234/06) wird zurückgewiesen.
Der Beklagte zu 1. trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 1. kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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