I-5 U 9/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-11, I-5 U 9/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-11, I-5 U 9/08
I-5 U 9/08Obergericht11.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 9/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-11
Aktenzeichen: I-5 U 9/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0911.I5U9.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg vom 25.10.2007 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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