Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-11, I-2 U 10/07

I-2 U 10/07Obergericht11.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 10/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-11

Aktenzeichen: I-2 U 10/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0911.I2U10.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 23.01.2007 verkündete Urteil der 4a. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 300.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 300.000 € festgesetzt.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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