VI-U (Kart) 12/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-10, VI-U (Kart) 12/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-10, VI-U (Kart) 12/08
VI-U (Kart) 12/08Obergericht10.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 12/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-10
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 12/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0910.VI.U.KART12.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 3. September 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 14 c des Landgerichts Düsseldorf abge-ändert.
Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, die Verfügungsklägerin zu der am 12. und 13.09.2008 in den Messehallen Düsseldorf stattfindenden Messe I. 2008 zuzulassen und ihr einen Standplatz zuzuweisen.
Der Verfügungsbeklagten wird für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ord-nungshaft von bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihren gesetzlichen Ver-tretern, angedroht.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
Der Berufungswert wird auf 30.000 € festgesetzt.
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