I-6 W 30/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-10, I-6 W 30/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-10, I-6 W 30/08
I-6 W 30/08Obergericht10.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 30/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-10
Aktenzeichen: I-6 W 30/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0910.I6W30.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 25. April 2008 werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antrag-stellerin tragen die beschwerdeführenden Antragsgegner jeweils zu 1/11. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
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